Zum 31. März 2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur Versicherung gegen Naturkatastrophen für Unternehmen mit Sitz in Italien sowie für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Kraft.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind – ausgenommen landwirtschaftliche Betriebe.
Die Versicherung muss bis spätestens 31. März 2025 abgeschlossen werden. Bestehende Versicherungen können bei der nächsten Fälligkeit ergänzt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Rundschreiben.