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Landesbeiträge für Energieeffizienz

Erst kürzlich hat die Landesregierung die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich beschlossen. Anbei möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Zuschüsse für Unternehmen verschaffen.

Für die Zulassung zu den Beiträgen sehen die allgemeinen Voraussetzungen eine Mindestinvestition von 4.000 Euro (ohne MwSt.) vor. Außerdem müssen die Maßnahmen in Südtirol durchgeführt werden. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die Beiträge nicht mit anderen Landes- oder staatlichen Beihilfen kumulierbar sind.

Die Ansuchen müssen vom 01. Januar bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen. Für jede Maßnahme muss ein Antrag vor Beginn der Arbeiten und vor Ausstellung der ersten Rechnung oder Zahlung mittels zertifizierter E-Mail (PEC) beim Amt für Energie und Kilmaschutz (energie.energia@pec.prov.bz.it) eingereicht werden. Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Einreichdatums genehmigt, bis die verfügbaren Finanzmittel ausgeschöpft sind. Die Ansuchen sollten daher so schnell wie möglich eingereicht werden.

Unter den förderfähigen Maßnahmen befinden sich unter anderem die energetische Sanierung von Gebäuden, der Einbau von thermischen Solaranlagen sowie der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage. Je nach Maßnahme und Betriebsgröße variiert die Beitragshöhe zwischen 20 und 50 Prozent der zulässigen Kosten.

Eine Neuheit ist, dass Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für kleine Unternehmen mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt-Peak für die Deckung des Strombedarfs gefördert werden. Die Beitragshöhe beträgt für beide Maßnahmen 20 Prozent der zulässigen Kosten.

Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie der Webseite der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/energieeffizienz-formulare-unternehmen.asp sowie aus der Informationsbroschüre für Unternehmen https://umwelt.provinz.bz.it/publikationen.asp?publ_action=4&publ_article_id=436824

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