Beim CIN-Code handelt es sich um einen individuellen Code, der vom Ministerium für Tourismus allen Immobilien, welche für touristische Zwecke genutzt werden, zugewiesen wird. Hierunter fallen unter anderem Hotels, Pensionen, Urlaub auf dem Bauernhof und Zimmervermietungen.
Betroffen sind Inhaber und Betreiber von Beherbergungs- und Gastgewerbebetrieben, Vermieter von touristisch genutzten Immobilien wie Ferienwohnungen und Privatzimmer sowie Vermieter von Kurzzeitunterkünften (z. B. AirBnB). Der CIN-Code muss verpflichtend innerhalb 02. November 2024 beantragt werden, andernfalls drohen erhebliche Verwaltungsstrafen.
Die Beantragung erfolgt über ein automatisiertes Online-Verfahren des Ministeriums für Tourismus.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Rundschreiben