Mit der EU-Verordnung über die elektronische Kommunikation (eIDAS) wurde die Pflicht zur Verwendung einer EU-konformen PEC-Adresse eingeführt. Infolgedessen besitzen PEC-Nachrichten in sämtlichen EU-Ländern die gleiche rechtliche Wirksamkeit wie ein herkömmliches Einschreiben mit Rückantwort („Posta Raccomandata“). Das genaue Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahr 2024 bleibt noch zu bestimmen.
Die bestehenden PEC-Adressen können beim entsprechenden Provider in zwei Schritten an die neuen EU-Standards angepasst werden:
- Identifizierung des PEC-Inhabers: Die Identität des Inhabers ist mittels Spid, CIE, digitaler Signatur oder Videoanruf mit einem zertifizierten Operator zu bestätigen;
- Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Neben Benutzername und Passwort ist auch ein Einmalpasswort (OTP) oder eine Pushnachricht auf dem Mobiltelefon erforderlich.
Es ist wichtig, diese Anpassungen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihre PEC-Adresse auch weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Falle einer Nichtanpassung an die europäischen Standards ist es nicht mehr möglich, zertifizierte Nachrichten zu versenden oder zu empfangen.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Rundschreiben