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Beratung und eine Betreuung für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen.

Der Zweijährige-Vorab-Vergleich

Mit dem Rundschreiben im Anhang möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte rund um das Thema „Zweijähriger-Vorab-Vergleich“ informieren.

Der Vorab-Vergleich richtet sich an:

  1. Unternehmen und Freiberufler, welche die Zuverlässigkeitsindizes (ISA) effektiv anwenden;
  2. Pauschalunternehmer gemäß Gesetz 190/2014.

Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle, für den Vergleich können sowohl Einzelunternehmer bzw. Freiberufler als auch Gesellschaften optieren.

Steuerpflichtige haben bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, den Vorschlag über die Einkommenserklärung anzunehmen und sich für den Vorab-Vergleich zu entscheiden.

Informationsschreiben zum Zweijährigen-Vorab-Vergleich