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Beratung und eine Betreuung für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen.

Beitrag zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 - 2028

Die Landesregierung Südtirol hat neue Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 beschlossen.

Gefördert werden Vorhaben zur Einführung oder Verbesserung digitaler Technologien und Prozesse, z.B. die Optimierung von Geschäftsmodellen, E-Commerce, soziale Medien, Schulungen sowie der Erwerb von Softwarelizenzen und die Entwicklung von Webseiten.

Pro Jahr ist ein Antrag je Unternehmen zulässig, der jeweils bis zum 30. September eingereicht werden muss.

Für das Jahr 2025 wurde die Frist ausnahmsweise bis 31. Dezember 2025 verlängert.

Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Rundschreiben.

Informationsschreiben zum Beitrag für Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 - 2028