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Beratung und eine Betreuung für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen.

Voranmeldung Industrie 4.0

Seit dem 30. März 2024 wurden neue Meldepflichten gegenüber dem Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) für die Inanspruchnahme des Steuerguthabens laut Industrie 4.0 eingeführt.

Unternehmen müssen im Voraus Folgendes mitteilen:

  1. den Gesamtbetrag der geplanten Neuinvestitionen,
  2. die voraussichtliche Aufteilung
  3. und die Inanspruchnahme der Steuerguthaben.

Darüber hinaus muss nach Realisierung der Investitionen eine weitere elektronische Meldung versendet werden, damit das Guthaben verrechnet werden kann.

Die Meldung der realisierten Investitionen muss auch für die vom 1. Januar 2024 bis zum 29. März 2024 durchgeführten Investitionen versendet werden.

Des Weiteren muss für die im Jahr 2023 realisierten Investitionen eine Meldung versendet werden, damit das ausstehende Restguthaben verrechnet werden kann.

Die Modalitäten und Fristen für die Übermittlung der Meldungen werden durch einen gesonderten Ministerialerlass festgelegt.