Telematische Meldung der Tageseinnahmen

Nach der Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, müssen demnächst auch die Tageseinnahmen durch eine telematische Meldung der Agentur der Einnahmen in elektronischer Form mitgeteilt werden. Durch die neue Bestimmung sind die Tageseinnahmen in Zukunft zwingend elektronisch zu erfassen und täglich nach Kassenabschluss an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln. Kassenzettel und Steuerquittungen in Papierform, sowie das Tagesinkassoregister sind nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem als Anlage beigefügten Informationsblatt.