Steuerbonus für Errichtung und Pflege von Gärten und Grünanlagen
Der Steuerbonus in Höhe von 36% für die Errichtung und die Pflege von Gärten und Grünanlagen wird für die Steuerperiode 2019 bestätigt. Die Ausgaben können jährlich pro Wohneinheit bis zu 5.000 Euro betragen. Der Bonus ist auf 10 Jahre aufzuteilen, die Rechnungen müssen mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln beglichen werden.