Privatisierung Immobilien von Einzelunternehmen
Einzelunternehmer können betrieblich genutzte Liegenschaften mit Wirkung 1. Januar 2019 wieder begünstigt in den Privatbereich überführen bzw. aus dem Unternehmen herausnehmen. Die Ersatzsteuer für die Privatisierung beträgt 8 % und ist in zwei Raten innerhalb 30.11.2019 (60 %) und 16.06.2020 (40 %) mittels Zahlungsvordruck F24 einzuzahlen.
Als Steuergrundlage für die Berechnung der Ersatzsteuer gilt die Differenz zwischen dem steuerlich anerkannten Restbuchwert und dem aktuellen Marktwert. Wahlweise kann an Stelle des Marktwertes der aufgewertete Katasterwert der Immobile verwendet werden.
Die Privatisierung muss spätestens innerhalb 31. Mai 2019 durchgeführt werden.