Neues Verpackungsgesetz in Deutschland

Am 1. Januar 2019 ist das neue deutsche Verpackungsgesetz offiziell in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, zusammen mit der neu geschaffenen Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ ein Organisations- und Kontrollorgan zu schaffen, welches eine artgerechte Entsorgung des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterial gewährleisten soll. Die "Hersteller" des in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterials sollen im Gegenzug für die Entsorgung eine Abgabe leisten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem als Anlage beigefügten Informationsblatt.