Neuerungen Pauschalunternehmer

Mit dem italienischen Haushaltsgesetz für 2020 wurden für die pauschalierten Kleinstunternehmer und Freiberufler einige wichtige Änderungen vorgenommen.

1.   Zugangsvoraussetzungen:

  • die Personalkosten dürfen das Limit von Euro 20.000,00 nicht überschreiten;
  • das Bruttoeinkommen aus lohnabhängiger oder gleichgestellter Arbeit (Pension) darf im Vorjahr (2019) nicht mehr als Euro 30.000,00 betragen;

2.   Elektronische Rechnungsstellung

  • Pauschalunternehmer, sind wie bisher, von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit. Werden ausschließlich elektronische Rechnungen ausgestellt, verkürzt dies den Überprüfungszeitraum der Steuererklärung durch die Agentur der Einnahmen (AdE) um ein Jahr.