Neuerungen Pauschalunternehmer
Mit dem italienischen Haushaltsgesetz für 2020 wurden für die pauschalierten Kleinstunternehmer und Freiberufler einige wichtige Änderungen vorgenommen.
1. Zugangsvoraussetzungen:
- die Personalkosten dürfen das Limit von Euro 20.000,00 nicht überschreiten;
- das Bruttoeinkommen aus lohnabhängiger oder gleichgestellter Arbeit (Pension) darf im Vorjahr (2019) nicht mehr als Euro 30.000,00 betragen;
2. Elektronische Rechnungsstellung
- Pauschalunternehmer, sind wie bisher, von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit. Werden ausschließlich elektronische Rechnungen ausgestellt, verkürzt dies den Überprüfungszeitraum der Steuererklärung durch die Agentur der Einnahmen (AdE) um ein Jahr.