“Neue Sabatini” – Neuauflage
Auch die sog. “neue Sabatini” (Art. 2 DL 69/2013 und Art. 1 Abs. 40 Gesetz 205/2017) wird wieder aufgelegt, und zwar mit einem Gesamtbetrag von:
- 48 Millionen Euro im Jahr 2019;
- Jeweils 96 Millionen Euro in den Jahren von 2020 bis 2023;
- 48 Millionen Euro im Jahr 2024.