Neue Bargeldgrenze
Die Bargeldgrenze wurde mit Wirkung 1.1.2022 von 2.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Ab diesem Datum sind Bargeldzahlungen nur mehr bis zu einer Höhe von 999,99 Euro möglich. Dies gilt auch für Zahlungen im privaten Bereich (z.B. Zahlungen an Hausangestellte, Spenden usw.).
Ausgenommen sind weiterhin Bargeldzahlungen im Tourismussektor und Einzelhandel bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro, für ausländische Touristen, sofern die dafür vorgesehenen spezifischen Bestimmungen (Vorausmeldung an die AdE, Überweisung auf Bankkonto innerhalb darauffolgenden Werktages, Zusammenfassende Jahresmeldung innerhalb 10. April bzw. 20. April des darauffolgenden Jahres.).
Die neue Bargeldgrenze ist auch für die Meldepflicht von Operationen zur Verhinderung der Geldwäsche zu berücksichtigen. Häufige Bargeldeinzahlungen bzw. -behebungen, die nicht dem Risikoprofil des Kunden entsprechen, werden von der Bank an die zuständige Behörde zur Verhinderung der Geldwäsche (UIF) gemeldet.