Elektronische Rechnungsstellung

Seit dem 1. Januar 2019 besteht die allgemeine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Befreit sind lediglich die pauschal besteuerten Kleinunternehmer und Freiberufler, die landwirtschaftlichen Unternehmer mit einen Vorjahresumsatz von bis zu 7.000 Euro und die Vereine, welche für das Pauschalsystem laut Gesetz Nr. 398/1991 optiert haben und mit Erlösen aus der gewerblichen Tätigkeit bis zu 65.000 Euro. Ebenfalls von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit sind alle in Italien für Steuerzwecke nichtansässigen Unternehmen, auch wenn sie sich in Italien für MwSt.-Zwecke registriert haben.
Die elektronischen Rechnungen müssen zwingend über die elektronische Austauschplattform der Agentur der Einnahmen (SDI) versendet werden. Die Zustellung an den Rechnungsempfänger erfolgt automatisch, wenn in der elektronischen Rechnung der Empfängerkodex bzw. die zertifizierte Emailadresse (PEC) angegeben worden ist, oder wenn der Rechnungsempfänger seinen Empfängerkodex bei der Agentur der Einnahmen hinterlegt hat.