Einzahlung Stempelsteuer elektronische Rechnungen
Da die Stempelmarke auf der elektronischen Rechnung nicht aufgeklebt werden kann, ist ab 2019 die geschuldete Stempelsteuer innerhalb dem 20. Tag nach Abschluss eines jeden Trimesters elektronisch abzuführen. Die Agentur der Einnahmen stellt hierzu jedem Steuerpflichtigen den telematischen Einzahlungsvordruck F24 im Portal "fatture e corrispettivi" zu Verfügung. Des Weiteren könnte man im vorgenannten Portal auch für die automatische Abbuchung vom Bankkonto optieren.
Achtung: Für die im Jahr 2018 ausgestellten elektronischen Rechnungen ist die Stempelsteuer innerhalb 30. April 2019 zu entrichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem als Anlage beigefügten Informationsblatt.