Bargeldgrenze und Mehrzweckvordruck
Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen beträgt in Italien 2.999,99 Euro . Mit der Begleitverordnung zum Stabilitätsgesetz 2020 (Gesetz Nr. 157/2019) wurde eine schrittweise Senkung der Bargeldgrenze eingeführt. Diese sieht vor, dass die zulässige Höchstgrenze für Bargeldzahlungen wie folgt reduziert wird:
- vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2021 auf 1.999,99 Euro;
- ab dem 01.01.2022 auf 999,99 Euro.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Bargeldumsätze gegenüber Touristen mit Wohnsitz im EU-Ausland und in Drittländern. Diese können seit 01. Januar 2019 bis zu 15.000 Euro in bar bezahlen, wenn die Einzelhändler und Gastbetriebe bestimmte Vorschriften einhalten.
Bargeldumsätze mit Touristen aus Drittländern zwischen 3.000 und 15.000 Euro müssen der Einnahmenagentur anhand des Mehrzweckvordrucks („modello di comunicazione polivalente“) elektronisch mitgeteilt werden. Der Vordruck muss stets innerhalb April des darauffolgenden Jahres abgegeben werden.