Anhebung des Prozentsatzes für die Absetzbarkeit der IMU auf Betriebsimmobilien

Der Prozentsatz für die Absetzbarkeit der IMU auf Betriebsimmobilien von IRPEF und IRES der Unternehmen wird von 20% auf 40% angehoben. Dasselbe gilt auch für die GIS bzw. die IMIS in Trient. Die Abänderung ist ab dem 1.1.2019, also im Regelfall ab dem Besteuerungszeitraum 2019 wirksam.